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blankIRIS® - Industrial Risk and Insurance Solution
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IRIS®

Jeder Versicherungsbestand trägt sich mit wachsender
Größe zunehmend selbst.
Ein Prämiensatz von 1 ‰ wird von tausend Einheiten
getragen, z. B. eine Einzelhandelskette.
Mit jeder weiteren Prämie kommen Risiken hinzu,
der Kapitalbedarf sinkt jedoch im Gesetz der großen Zahl.

Wird der unternehmensinterne Risikoausgleich nicht im
Unternehmen geführt, so übernimmt ihn der Versicherer
im eigenen Selbstbehalt vor Rückversicherung.
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Unternehmensinterner Risikoausgleich

In einem Großunternehmen übersteigen die Schäden die eigene Gesamtprämie nur in seltenen Fällen.
Kleinschäden werden von den Versicherern aus der Prämie des Unternehmens bezahlt und Großschäden über den Ausgleich in der Zeit
und erst nach diesen Ausschöpfungen aus dem weiteren Versicherungsbestand.

Das Geldwechselgeschäft mit den Versicherern ist bekannt, mit den herkömmlichen Mitteln jedoch kaum auszusondern.
Die Beträge sind erheblich. Sie nehmen mit wachsender Größe des Unternehmens zwangsläufig stetig zu.

  • IRIS bestimmt den sich selbst tragenden Risikobereich mit dem Rechenwerk der Versicherer in deren Bestimmung
    des eigenen Selbstbehalts vor Rückversicherung, in Kontoführung, Statistik und verbleibendem Versicherungsbedarf.

Die IRIS Analysen dienen dem Unternehmen und Versicherern gleichermaßen:

  • dem Unternehmen in der Gesamtbetrachtung seines Policenbestands bei unveränderter Freiheit der Betriebe in Abschluss
    und Auswahl ihrer Versicherer.
    Reduzierung der Versicherungen auf den Bedarf, Kontrolle der Nebenkosten, darunter 19 % Versicherungsteuer, Provisionen,
    VU Betriebskosten, Gewinnmargen und dem Unternehmen entgehende Liquidität zwischen Prämienzahlung und Schadenregulierung,
  • und den Versicherern mit den Aussagen ihrer Produkte im „alternativen Risikotransfer”:
    Entlastung der Versicherung vom Geldwechselgeschäft, Transparenz der kapitalwirksamen Haftungen
    und Beteiligung am Gesamtbestand des Unternehmens statt vorher nur an einzelnen Policen, Seite 15.

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